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Honorar

Faire und nachvollziehbare Honorargestaltung.

Das Honorar des Rechtsanwaltes berechnet sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK). In Einzelfällen besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit ein Pauschal- oder Zeithonorar zu vereinbaren.

Gerne informiert Dr. Bleckmann Sie ausführlich über die für Sie konkret anfallenden Kosten.

In Einzelfällen besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, ein Pauschal- oder Zeithonorar zu vereinbaren

0662 / 871 871
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